ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

KATHARINA MESSALL GmbH (kurz Auftragnehmerin)
Beratung und Begleitung in anspruchsvollen Lebens- und Vermögensfragen

1) VERTRAGSGESTALTUNG

1.1) Auftraggeber/in und Auftragnehmerin schließen über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen einen schriftlichen (E-Mail ausreichend) Vertrag. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages haben gleichfalls schriftlich zu erfolgen.

1.2) Ergänzend zum Vertrag einschließlich etwaiger Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages gelten die vorliegenden AGB, die dem Vertrag beigefügt werden. Dies gilt auch, wenn der Vertragsabschluss sowie Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages per E-Mail erfolgt.

1.3) Die vorliegenden AGB der Auftragnehmerin haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

2) LEISTUNGEN DES AUFTRAGNEHMERS

2.1) Die Auftragnehmerin erbringt ihre Dienstleistungen selbst, durch Angestellte und/oder freie Mitarbeiter. Einzelheiten regelt der jeweilige Vertrag mit dem Auftraggeber.

2.2) Umfang, Form, Thematik und Ziel der Dienstleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerin im Einzelnen festgelegt.

3) LAUFZEIT, HONORARE UND KOSTEN

3.1) Soweit nicht anders vereinbart, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er ist sowohl vom Auftraggeber als auch von der Auftragnehmerin jederzeit unter Fristwahrung von 4 Wochen zum jeweiligen Quartalsende kündbar. Eine jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

3.2) Das erste persönliche Gespräch mit der Auftragnehmerin dient dem gegenseitigen Kennenlernen und ist unentgeltlich.

3.3) Für die Leistungen der Auftragnehmerin wird ein angemessenes Honorar vereinbart. Das Honorar bemisst sich nach Umfang und Verantwortung der Beratung und Begleitung.

3.4) Für Leistungen der Auftragnehmerin, die auf Wunsch des Auftraggebers an Samstagen erfolgen, wird ein angemessener Zuschlag auf das vereinbarte Honorar berechnet.

3.5) Die Übernahme von Reisekosten der Auftragnehmerin durch den Auftraggeber werden in den Verträgen vereinbart. Etwaige Auslagen sind der Auftragnehmerin zu erstatten. In diesem Fall erfolgt eine vorherige Absprache mit dem Auftraggeber mindestens per E-Mail.

3.6) Alle Honorare sind Nettohonorare und werden zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Das in Rechnung gestellte Honorar ist innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.

3.7) Bei der Beauftragung ist vorab eine angemessene Anzahlung des vereinbarten Gesamthonorars zur Zahlung fällig.

3.8) Wird Beauftragung vom Auftraggeber storniert, so hat die Auftraggeberin die bis zur Stornierung bereits vom Auftragnehmer erbrachte Leistung angemessen zu honorieren und alle sonstigen Kosten zu erstatten, die ihr nachweislich entstanden sind. Etwaig geleistete Anzahlungen des Auftraggebers werden von der Auftragnehmerin verrechnet.

3.9) Der Auftraggeber darf seine Honorarleistung nur zurückbehalten, sofern sein Zurückbehaltungsrecht auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese Gegenansprüche werden von der Auftragnehmerin nicht bestritten oder sind rechtskräftig festgestellt.

4) SICHERUNG DER EINGEBRACHTEN WERTE

4.1) Der Auftraggeber erkennt das Urheberrecht der Auftragnehmerin an den von ihr erstellten Werken (Strukturen, Übersichten, Entscheidungs- und andere Arbeitshilfen etc.) an. Dem Auftraggeber wird ein ausschließliches und unbegrenztes Nutzungsrecht an den Werken eingeräumt. Eine Weitergabe dieser Werke durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin.

4.2) Der Auftraggeber informiert die Auftragnehmerin vor und während der Beauftragung laufend über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Soweit erforderlich, wird/werden eine oder mehrere verantwortliche Kontaktperson/en vom Auftraggeber benannt, die namens des Auftraggebers empfangsberechtigt ist/sind.

4.3) Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihm durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind, und zwar unbefristet über den Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages hinaus.

4.4) Der Auftraggeber und die Auftragnehmerin verpflichten sich, über das vereinbarte Honorar und alle sonstigen Inhalte aus dem Vertrag nebst seinen Änderungen und/oder Ergänzungen Stillschweigen zu bewahren, und zwar unbefristet über den Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages hinaus.

5) SORGFALTSPFLICHT, HAFTUNG UND RECHTLICHE TRAGWEITE

5.1) Jede Vertragspartei ist allein für ihre Handlungen oder Unterlassungen, die sie im Zusammenhang mit dem Vertrag nebst seinen Änderungen und/oder Ergänzungen vornimmt, verantwortlich.

5.2) Die Auftragnehmerin führt ihre Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen aus. Sie steht dafür ein, dass sie ihre Verpflichtungen nach diesem Vertrag mit der verkehrsüblichen Sorgfalt erbringt. Die Auftragnehmerin ist jedoch nicht für das Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges verantwortlich.

5.3) Die Auftragnehmerin erbringt ausdrücklich keine steuerlichen und/oder rechtlichen Beratungsleistungen im Sinne des Steuerberatungsgesetzes bzw. des Rechtsdienstleistungsgesetzes.

6) DATENSCHUTZ

6.1) Der Auftraggeber willigt ein, dass die Auftragnehmerin, soweit es zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag mit dem Auftraggeber notwendig ist, die personenbezogenen Daten des Auftraggebers und sämtliche im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages erlangten Daten erheben, verarbeiten und nutzen darf. Die Auftragnehmerin darf diese Daten jedoch nur zum Zwecke der Durchführung des Vertrages mit dem Auftraggeber nutzen. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.

6.2) Diese Regelung betrifft auch die personenbezogenen Daten etwaiger Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages.

7) VERJÄHRUNG

7.1) Soweit nicht anders vereinbart, gelten die gesetzlichen Verjährungsregelungen.

8) ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

8.1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB der Auftragnehmerin unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen als dann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

8.2) Für diese Bedingungen und ihre Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.

8.3) Erfüllungsort der Auftragnehmerin ist Hamburg.

8.4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerin oder aus diesen Geschäftsbedingungen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Auftragnehmerin. Dies gilt ebenfalls, falls der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt.

Stand: 12.06.2025